Niedernberger Straße 2a, 63834 Sulzbach am Main

0152 / 59652971 info@dima.gmbh

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen  im Bereich Asphaltfräsarbeiten  

  • Die Umsatzsteuer ist bei Leistungen und Teilleistungen mit dem zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Steuersatz anzusetzen.
  • Eine ordnungsgemäße Verkehrssicherung im Bereich der Baustelle geht zu Lasten des AG. Dazu gehört auch, dass jeglicher Verkehr vom Maschinen- und vom Ladebereich ferngehalten wird. Beschädigungen an Fremdfahrzeugen durch z.B. herabfallendes Fräsgut bzw. Frässtaub können wir nicht übernehmen.
  • Sollte ein Mehrverbrauch von Meißel über 10% aufgrund der höheren Festigkeit des Betons auftreten, können wir den Preis nicht mehr halten und sehen uns gezwungen eine neue Preisverhandlung über die Mehrkosten der Fräsmeisel zu führen. Minderungen über 10 % der Fläche berechtigen eine Preiskorrektur durch AN.
  • Beton ist aufgrund seiner Güteklasse nur bedingt fräsbar.
  • Die Fräskante und evtl. Hindernisse wie z.B. Schieberkappen, Vermessungspunkte usw. müssen vom AG vor Fräsbeginn deutlich sichtbar markiert werden.
  • entstehende Schäden an unserer Fräse durch nicht gekennzeichnete Hindernisse übernimmt der AG.
  • Sedimentationsfreies Kühlwasser (ca. 4000 Liter/Std. für Großfräsen bzw. 500l/Std. für kleine Fräsen) ist in ausreichender Menge kostenlos am Gerät bereitzustellen.
  • Der AG garantiert einen kontinuierlichen Abtransport des gefrästen Materials zu seinen Lasten. Standzeiten aufgrund zu weniger LKW´s, Verkehrsführung, Mischguteinbau oder ähnliches sind im Einheitspreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Fräsmaterial das aus maschinentechnischen Gründen nicht geladen werden kann, muss bauseits beseitigt werden. Die Reinigung der gefrästen und sonstigen verschmutzten Flächen ist vom Auftraggeber durchzuführen.
  • Das Freilegen von Einbauten wie z.B. Brückenschienen, Schieberkappen, Kanalabdeckungen etc. ist im Einheitspreis nicht enthalten. Evtl. notwendige Nacharbeiten im Bereich von Deckenkonstruktionen und an Stellen, die mit den eingesetzten Geräten nicht erreicht werden können, müssen bauseits ausgeführt werden.
  • Sollten uns Vorbemerkungen aus dem Leistungsverzeichnis nicht oder nur teilweise bekannt gemacht worden sein, die für die Preisgestaltung von Bedeutung sind, so ist unser Angebot als vorläufig zu betrachten.
  • Unsere Asphaltfräsen sind mit Automatikeinrichtungen zur Höhenabnahme beidseits der Fräswalze ausgerüstet. Sollten weitere Maßnahmen zur genauen Festlegung der Frästiefen erforderlich werden (z.B. Spanndraht, GPS, einseitige Abnahme mit Querneigung, usw), sind die hieraus resultierenden Mehrkosten nicht berücksichtigt.
  • Die Angabe über die Uhrzeit des Baustellenbeginns ist nur circa da verkehrs- und witterungsbedingt geringe Verzögerungen auftreten können. Forderungen aus Standzeiten können deshalb nicht geltend gemacht werden.
  • Für Folgekosten, bedingt durch den Ausfall unserer Maschinen und LKW´s, können wir keine Haftung übernehmen.

Erfüllungsort für Zahlungen ist Sulzbach am Main

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen

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